- Handelsfondsabgabe
- сущ.
экон. плата торговых предприятий за производственные фонды (ГДР)
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Handelsfondsabgabe — [ fɔ̃ ], in der DDR eine Abgabe des volkseigenen Groß und Einzelhandels an den Staatshaushalt, die seit 1968 als fester Prozentsatz auf den Bestand an Grundmitteln (z. B. Anlagegüter) und Umlaufmitteln (u. a.Waren und Hilfsmaterial,… … Universal-Lexikon
Betriebsmittelkonto — Als Betriebsmittelkonto wurde in der der DDR ein von den Wirtschaftsorganisationen sowie von den Betrieben und Kombinaten zu führendes Bankkonto bezeichnet, auf dem zu erfassen waren: in der VVB die Abführungen der Betriebe an VVB Umlage und… … Deutsch Wikipedia
Produktionsfondsabgabe — [ fɔ̃ ], in der DDR eine seit 1967 von allen volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Vereinigungen volkseigener Betriebe der Industrie und Bauwirtschaft zu entrichtende Abgabe in Höhe von 6 % der eingesetzten »produktiven Fonds« (Bruttoanlage… … Universal-Lexikon